Auch wer subjektiv nicht berauscht ist, muss mit empfindlichen Strafen rechnen, wenn er unter dem Einfluss von Cannabis (THC), Heroin, Morphin, Kokain oder Amphetaminen (MDA, MDE, MDMA) oder Alkohol am Straßenverkehr teilnimmt. Ob Ihnen nur ein temporäres Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis mit anschließender MPU („Idiotentest“) droht, hängt von den näheren Umständen ab.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht versichere ich Ihnen, dass sich die Folgen durch kluges Vorgehen in der Regel mildern lassen. Daher rate ich Ihnen dringend, sich sofort an mich zu wenden. Ich werde alles daran setzen, dass Sie den Führerschein so schnell wie möglich zurückerhalten. Das Wichtigste ist, dass Sie sich nun richtig verhalten.
Wenn die Fahrt zu keiner Gefährdung führt und Sie keine Ausfallerscheinungen haben, geht es meist um eine geringe Geldstrafe und ein zeitlich begrenztes Fahrverbot. Bei Verkehrsgefährdung oder gar nach einem Unfall drohen weitere Strafen, unter Umständen wegen Körperverletzung.
Auch Drogenkonsum außerhalb des Straßenverkehrs hat Folgen: Als erfahrener und diskreter Fachanwalt für Verkehrsrecht mit mehr als 28 Jahren Praxiserfahrung werde ich mich immer mit allen rechtlich möglichen Mitteln für Sie einsetzen.
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Rechtsanwalt Oliver Schüler
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Berlin Steglitz Zehlendorf
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Rechtslage bei Drogenfahrten
Die Begleitumstände entscheiden über Ihr Schicksal, wie z.B. Fahrverbote.
Polizei hat Führerschein eingezogen
Schneller anwaltlicher Widerspruch, damit sie wieder fahren dürfen.
Drogenbesitz und Führerschein
Drogenkonsum kann auch ohne Autofahrt den Führerschein kosten.