Die Gesetzesänderung vom 1. April 2024 erscheint ein wenig wie ein Aprilscherz, denn ab diesem Tag ist der Konsum und der Besitz geringer Mengen Cannabis legal.
Aber absurderweise gilt:Es gibt keinen Grenzwert wie bei Alkohol. Der Wert von 1,0 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter im Blutserum (ng/ml) gilt laut der üblichen Rechtsprechung als Nachweis für den Konsum. Der bayrische Verwaltungsgerichtshof sieht den Nachweis erst ab 2,0 ng/ml als erbracht.
Da Fahren unter dem Einfluss von Cannabis nach wie vor verboten ist, reicht der Nachweise des Konsums aus, Ihnen ein Bußgeld aufzuerlegen verbunden mit einem Fahrverbot und Punkten in Flensburg.
Wer im Bewusstsein, dass der Konsum legal ist, angibt nur ein paar Mal an einem Joint gezogen zu haben, gibt den Verstoß zu. Ein weiterer Nachweis ist nicht erforderlich.
Das ist der Unterschied zum Konsum von Alkohol. Der Satz: „Ich habe nur ein Bier getrunken“ reicht nicht aus, um Ihnen eine Ordnungswidrigkeit nachzuweisen, sofern Sie kein Fahranfänger sind. Sie dürfen Alkohol trinken und anschließend mit dem Auto fahren, dürfen aber einen bestimmten Grenzwert nicht überschreiten.
Manche Autofahrer geben sogar leichtfertig eine Straftat zu, wenn Sie erwähnen, Cannabis gekauft zu haben.
Langfrist ist für den Konsum einer legalen Droge ein verbindlicher Grenzwert erforderlich. Aus diesem Grund gibt es ein Gremium aus Experten aus den Gebieten Medizin, Recht und Verkehr. Schon heute steht fest, dass 1,0 ng/ml zu niedrig ist, um eine mögliche Minderung der Fahrsicherheit tragfähig zu begründen. Die Expertenkommission des Bundesverkehrsministeriums denkt an einen Schwellenwert in mehr als dreifacher Höhe, also 3,5 ng/ml. Das entspricht etwa der Wirkung von 0,2 Promille Blutsalkoholkonzentration. Dein erhöhtes Unfallrisiko besteht nach Meinung der Experten erst ab 7 ng/ml.
Bis zu einer Änderung der Straßenverkehrsordnung, gilt aber nach wie vor, wer nach Cannabiskonsum mit dem Auto fährt begeht zumindest eine Ordnungswidrigkeit.
Die richterliche Maßnahme nach § 69 StGB droht, wenn Sie den Konsum von Drogen und das Führen eines Fahrzeuges nicht trennen können. Diese Maßnahme ist nach der Legalisierung des Cannabiskonsums kaum gerechtfertigt. Künftig wird es wie beim Alkohol um die Überschreitung eines Grenzwertes gehen.
Daher ist davon auszugehen, dass es einen Anfechtungsgrund gibt, wenn bei einem THC- Gehalt von mehr als 1 ng/ml aber weniger als 3,5 ng/ml eine MPU angeordnet wird.
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