Wer erstmalig bei einer Fahrt unter Cannabiseinfluss auffällt muss mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und mit zwei Monaten Fahrverbot rechnen. Die sogenannte Nebenstrafe nach § 44 StGB muss nicht zwingend erfolgen. Allerdings kann die Fahrerlaubnis auch auf Dauer entzogen werden, wenn das Gericht davon ausgeht, dass Sie den Konsum von Drogen nicht strikt vom Straßenverkehr trennen.
Bisher rechtfertigte eine einmalige Fahrt unter Cannabiseinfluss den Führerschein sofort einzuziehen. Laut der Urteile v. 11.4.2019 in den Sachen 3 C 13.17, 3 C 14/17, 3 C 7.18, 3 C 2.18, 3 C 8.18, und 3 C 9.18 des BVerwG reicht die Tatsache nicht aus. Die Behörde muss bei einem einmaligen Verstoß weitere Beweise erbringen, bevor der Entzug des Führerscheins gerechtfertigt ist.
Wenn die Polizei Ihnen nach dem Genuss von Cannabis die Teilnahme am Straßenverkehr nachweisen kann, äußern Sie sich unter keinen Umständen. Rufen Sie mich an, ich bin auch am späten Abend und am Wochenende für Sie da.
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