Sofern zwei Bedingungen zutreffen, kann die Polizei den Führerschein sofort einziehen:
Nur wenn beide Bedingungen erfüllt sind, darf die Polizei ohne Rücksprache mit einem Richter den Führerschein sofort einziehen.
In der Regel sichern sich die Beamten ab, bevor sie im Rahmen von Verkehrskontrollen den Führerschein beschlagnahmen. Üblicherweise nehmen sie eine kurze telefonische Rücksprache mit einem Richter. Da keine Verhandlung stattfindet und auch kein schriftlicher Beschluss erfolgt, entsteht der Eindruck, dass die Polizei den Führerschein eigenmächtig einbehält.
Rein juristisch gesehen, gab es einen Richterbeschluss, gegen den Sie widersprechen können. Nur ein solcher Widerspruch bewirkt, dass ein Richter Ihre Einwendungen berücksichtigt. In der Praxis ordnen Richter die Beschlagnahme des Führerscheins an, wenn sie davon ausgehen, dass dieser im Rahmen der Strafe ohnehin für einige Zeit eingezogen wird.
Sie erkennen deutlich die Vorteile eines schnellen Widerspruchs, wenn Sie die Folgen der Beschlagnahme betrachten. Ohne Widerspruch kennt der Richter nur die Darstellung des Sachverhalts aus der Sicht der Polizei. Strafmildernde Einwände kommen nicht zur Sprache. Der Führerschein bleibt bis zu Hauptverhandlung beschlagnahmt. Diese erfolgt oft Monate nach der Beschlagnahme, mit der Folge, dass Sie für viele Monate kein Fahrzeug führen dürfen. Sehr häufig verhängen die Richter in der Verhandlung ein deutlich kürzeres Fahrverbot. Die Zeit der Beschlagnahme wird darauf angerechnet, für die, den verhängten Verbotszeitraum übersteigende Zeit, erhalten Sie eine angemessene Entschädigung.
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